Chat-Zitat #85725

#85725 26.03.2007 23:12 euIRC
<mcfloppy> In Deutschland darf man mit 18 Jahren Bundeskanzler werden (§15 Bundeswahlgesetzt). Das Erwachsenenstrafrecht gilt hingegen erst ab 21 Jahren. Da wird dann, wenn's dumm läuft der Angriffskrieg nach dem Jugendstrafrecht geandet: Sechs Wochen den Wald putzen für in Polen einmarschieren.
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